Die durchschnittlichen Wanddurchbruch Kosten liegen bei ca. 75 – 150 Euro pro m2 ohne statische Hilfe. Dies gilt in erster Linie für nicht-tragende Wände.
Ein Türdurchbruch ohne statische Hilfe wird Sie insgesamt ca. 700 – 1400 € kosten.
Sollte eine statische Hilfe notwendig sein, kommen noch Kosten für einen Statiker hinzu von ca. 200 bis 400 €. Für Wanddurchbrüche sind u.a. Trockenbauer und Maurer zuständig. Häufig verwendet ein Trockenbauer für den Bau der Wände Platten aus Gipskarton.
Da die Wanddurchbruch Preise regional variieren können, empfehlen wir, einen kostenlosen Angebotsvergleich einen Absatz tiefer durchzuführen. Die angegebenen Kosten sind als Richtwerte inkl. MwSt zu verstehen und können selbstverständlich abweichen.
Region und Qualifikation des Handwerkers haben Einfluss auf die Höhe der Wanddurchbruch Kosten
Die Wanddurchbruch Kosten können je nach Qualifikation und Region des Trockenbauers bzw. Maurers variieren. Ein Meisterbetrieb ist in der Regel teurer als z.B. ein Handwerker ohne Meistertitel.
In der Stadt bzw. Stadtnähe sind die Kosten in der Regel höher, als auf dem Land. Je nach Distanz, ist es auch möglich, dass bei weiten Anfahrtswegen eine Fahrtkosten- bzw. Kilometerpauschale erhoben wird.
Statik überprüfen: Tragende Wand oder nicht?
Vor der Umsetzung eines Wanddurchbruchs sollte abgeklärt werden, ob es sich um eine tragende Wand handelt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann mit einem Wanddurchbruch begonnen werden.
Sollte es sich jedoch um eine tragende Wand halten, ist Vorsicht oder durchdachtes Vorgehen notwendig. Wenn ein Wanddurchbruch an der falschen Stelle entsteht, kann es passieren, dass die Decke sich übermäßig verformt oder gar einstürzt.
Aus diesem Grund muss ein Sturz aus Stahl oder Stahlbeton eingebaut werden, welcher das das Gewicht der Decken tragen kann. Lassen Sie sich hierbei von Ihrem Trockenbauer bzw. Statiker beraten, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Kann ich die Wanddurchbruch Kosten absetzen?
Wenn bei Ihnen Kosten für Handwerkerarbeiten anfallen können Sie in den meisten Fällen in Ihrer Steuererklärung 20 Prozent der angefallenen Kosten geltend machen [vgl. § 35a Abs. 3 EstG (Einkommensteuergesetz)]. Dies gilt jedoch nur für die Arbeitskosten (z.B. Arbeitslohn und Fahrtkosten), nicht die Materialkosten.
Der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 6000 Euro. Da Sie 20% der Summe als Steuerbonus zurück bekommen können, liegt die Steuerersparnis bei maximal 1200 Euro. Diese Maximalsumme gilt auch für Eheleute.
Um die Wanddurchbruch Kosten absetzen zu können, gelten folgende Vorraussetzungen:
- Bei den durchgeführten Arbeiten muss es sich um Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnamen handeln.
- Rechnungssumme überweisen. Um die Wanddurchbruch Kosten steuerlich geltend machen zu können, ist es notwendig, dass die Rechnungssumme von Ihnen überwiesen und nicht bar gezahlt wurde. Barzahlungen mit und ohne Quittung werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Dies ist selbst dann noch der Fall, wenn Ihr Handwerker den Erhalt der Rechnungssumme bestätigt.
- Kein Steuerbonus bei Fördergeldern – Sollten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse bekommen, erhalten Sie diesen Steuerbonus nicht.
- Wichtig ist zudem, dass Sie die Handwerkerarbeiten als Privatperson in Auftrag gegeben haben und dass diese Arbeiten in Ihrer selbst genutzten Wohnung, Ihrem eigenen Haus oder auf dem dazu gehörigen Grundstück durchgeführt werden.
Das nachfolgende Video erklärt noch einmal in Kürze alles zum Thema Handwerkerkosten- bzw. Wanddurchbruch Kosten absetzen: