Balkonanbau Kosten » Was kostet ein Balkonanbau?

Die Balkonanbau Kosten für einen 8 qm großen Balkon aus Holz oder Stahl, inklusive Balkonkonstruktion, Geländer, Fundamentarbeiten und Montagearbeiten liegen durchschnittlich bei ca. 6.000 – 10.000 €.

Je nach Material, Größe und Anforderungen können die Preise weit auseinander gehen.

Die Kosten für einen nachträglichen Balkonanbau sind immer etwas höher, als für einen geplanten Balkon, da z.B. Fenster zu einer Balkontür umgebaut werden muss. Hier können die Kosten für einen 8 m2 großen Balkon bei über 10.000 Euro liegen.

Zu unterscheiden ist hierbei zwischen einem selbsttragenden Balkon, der sein Gewicht komplett selbst trägt oder einem angebauten Balkon, der teilweise oder komplett in die Fassade eingearbeitet wird. Selbsttragende Balkone sind in der Regel einige hundert Euro günstiger, als angebaute Balkone.

Die angegebenen Kosten sind als Richtwerte inkl. MwSt zu verstehen und können selbstverständlich abweichen. Anschließend kann man noch einen Bodenbelag verlegen. Hier geht es zur Kostenübersicht für Fliesen und Estrich.

Beachten: Baugenehmigung bei Balkonanbau erforderlich!

Der Anbau eines Balkons ist genehmigungspflichtig. Es muss also vor Baubeginn ein Bauantrag gestellt werden.

Region und Qualifikation des Handwerkers hat Einfluss auf die Balkonanbau Kosten

Ein Balkonanbau wird u.a. von Trockenbaubetrieben bzw. Maurern durchgeführt. Die Balkonanbau Kosten können hierbei ebenfalls nach Qualifikation und Region variieren. Ein Meisterbetrieb ist in der Regel teurer als z.B. ein Handwerker ohne Meistertitel. In der Stadt bzw. Stadtnähe sind die Kosten in der Regel höher, als auf dem Land.

Die Balkonanbau Kosten für einen nachträglichen Balkon sind bei einem Altbau höher als bei einem Neubau. In Städten wie Wien oder Stuttgart sind die Kosten oftmals höher als z.B, in Berlin.

Kann ich die Balkonanbau Kosten absetzen?

Wenn bei Ihnen Kosten für Handwerkerarbeiten anfallen können Sie in den meisten Fällen in Ihrer Steuererklärung 20 Prozent der angefallenen Kosten geltend machen [vgl. § 35a Abs. 3 EstG (Einkommensteuergesetz)]. Dies gilt jedoch nur für die Arbeitskosten (z.B. Arbeitslohn und Fahrtkosten), nicht die Materialkosten.

Der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 6000 Euro. Da Sie 20% der Summe als Steuerbonus zurück bekommen können, liegt die Steuerersparnis bei maximal 1200 Euro. Diese Maximalsumme gilt auch für Eheleute.

Um die Balkonanbau Kosten absetzen zu können, gelten folgende Vorraussetzungen:

  • Bei den durchgeführten Arbeiten muss es sich um Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnamen handeln.
  • Rechnungssumme überweisen. Um die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen zu können, ist es notwendig, dass die Rechnungssumme von Ihnen überwiesen und nicht bar gezahlt wurde. Barzahlungen mit und ohne Quittung werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Dies ist selbst dann noch der Fall, wenn Ihr Handwerker den Erhalt der Rechnungssumme bestätigt.
  • Kein Steuerbonus bei Fördergeldern – Sollten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse bekommen, erhalten Sie diesen Steuerbonus nicht.
  • Wichtig ist zudem, dass Sie die Handwerkerarbeiten als Privatperson in Auftrag gegeben haben und dass diese Arbeiten in Ihrer selbst genutzten Wohnung, Ihrem eigenen Haus oder auf dem dazu gehörigen Grundstück durchgeführt werden.

Das nachfolgende Video erklärt noch einmal in Kürze alles zum Thema Handwerkerkosten- bzw. Balkonanbau Kosten absetzen: