Gartengestaltung Kosten » Was kostet ein Gärtner?

Die Gartengestaltung Kosten können stark variieren, je nachdem was gemacht werden muss. Grundsätzlich beträgt der durchschnittliche Stundenlohn eines Landschaftsgärtners ca. 25 – 40 Euro.

Hinzu können noch Entsorgungskosten kommen. Für kleinere Projekte sollten diese nicht mehr als 50 Euro betragen. Manche Landschaftsgärtner berechnen ihre Arbeiten pro m2.

Während man für Rasen verlegen lassen mit ca. 8 – 15 Euro und für das Bepflanzen von Flächen ca. 25 – 35 Euro rechnen kann, kostet das Anlegen eines Teichs durchschnittlich 200 – 250 Euro pro qm.

Alle hier angegebenen Kosten sind als Richtwerte inkl. MwSt zu verstehen und können selbstverständlich abweichen.

Region und Qualifikation des Landschaftsgärtners hat Einfluss auf die Gartengestaltung Kosten

Die genaue Höhe der Gartengestaltung Kosten hängt von viele unterschiedlichen Faktoren ab. Einer davon ist die Qualifikation und Region des Handwerkers. Auch entscheidend ist, in welcher Qualitätsstufe Sie die Garage bauen lassen wollen. Die Kosten für eine gemauerte Garage sind immer höher, genauso kosten elektrische Schwingtore mehr.Von Stadt zu Stadt können die Gartengestaltung Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Zudem hat die Qualifikation des Landschaftsgärtners Einfluss auf die Preise. Ein Meister verlangt für seine Tätigkeit meist mehr, als ein Handwerker ohne Meistertitel.

In Großstädten bzw Großstadtnähe fallen die Garten renovieren Kosten meist höher aus, als in abgelegeneren Gebieten. Zudem kann es sein, dass der Landschaftsgärtner bei größeren Distanzen eine Pauschale für die Anfahrt festlegt. Auch dies gilt es vorher abzuklären.

Kann ich die Gartengestaltung Kosten steuerlich absetzen?

Wenn bei Ihnen Kosten für Handwerkerarbeiten anfallen können Sie in den meisten Fällen in Ihrer Steuererklärung 20 Prozent der angefallenen Kosten geltend machen [vgl. § 35a Abs. 3 EstG (Einkommensteuergesetz)]. Dies gilt jedoch nur für die Arbeitskosten (z.B. Arbeitslohn und Fahrtkosten), nicht die Materialkosten.

Der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 6000 Euro. Da Sie 20% der Summe als Steuerbonus zurück bekommen können, liegt die Steuerersparnis bei maximal 1200 Euro. Diese Maximalsumme gilt auch für Eheleute.

Dies sind die Vorraussetzungen, damit die Gartengestaltung Kosten steuerlich abgesetzt werden können:

  • Bei den Handwerkerarbeiten ist es notwendig, dass es sich um Modernisierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnamen handelt.
  • Begleichen Sie die Handwerkerrechnung via Überweisung – Um die Gartengestaltung Kosten absetzen zu können, ist es wichtig, dass die Rechnungssumme von Ihnen überwiesen und nicht bar gezahlt wird. Zahlungen in bar mit oder ohne Beleg werden vom nicht vom Finanzamt anerkannt. Selbst dann nicht, wenn Ihr Handwerker den Erhalt der Summe bestätigen kann.
  • Sie dürfen hierfür keine Fördergelder kassieren – Sollten Sie bereits ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse erhalten, können sie Ihre Gartengestaltung Kosten nicht steuerlich geltend machen.
  • Zu beachten ist ebenfalls, dass die Arbeiten von einer Privatperson in Auftrag gegeben werden müssen und diese in Ihrer selbst genutzten Wohnung bzw. Haus oder auf dem dazu gehörigen Grundstück durchgeführt werden.

Hier eine kurze Video-Zusammenfassung zum Thema Handwerker- bzw. Gartengestaltung Kosten absetzen: